Hier folgen laufend neue Informationen.

Wir laden herzlich zum 1. Teil der Schuleinschreibung ein.

Sie findet am Dienstag, 10. November 2026 von 12.30 bis 15.30 Uhr statt.

 

I.             Allgemeine Schulpflicht

Kinder, die in Österreich Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und zwischen dem 2.9.2020 und dem 1.9.2021 geboren sind, werden am 1. September 2027 schulpflichtig.

 

II.           Schülereinschreibung / Anmeldung an der Schule

Zur Schülereinschreibung sind folgende Personaldokumente mitzubringen:

a)  Geburtsurkunde des Kindes bzw. eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch, gegebenenfalls Mutter-Kind-Pass;

b)  Meldebestätigung;

c)   ggf. Beschluss über die Obsorge

d)  bei Namensänderung des Kindes das entsprechende Dokument;

e)  Sozialversicherungskarte des Schülers/der Schülerin.

f)    Das Religionsbekenntnis ist glaubhaft zu machen.

g)  Das „Übergabeblatt Sprachentwicklung“ wird Ihnen vom Kindergarten nach der letzten Sprachstands Feststellung spätestens im Juli übergeben. Sie werden gebeten, diese Unterlage ab diesem Zeitpunkt in der Schule nachzureichen.

 

Hinweise:
Wenn Sie die „Frühchenregelung“ (§ 2 Abs. 2 SchPflG, siehe oben Pkt. I) in Anspruch nehmen, oder Ihr Kind vom Schulbesuch aus medizinischen Gründen von der Bildungsdirektion für Oberösterreich (§ 15 SchPflG) befreit wird, kann dies folgende Auswirkungen haben:

·        Es besteht kein Rechtsanspruch mehr auf einen Kindergartenplatz (Ihr Kind ist nicht mehr kindergartenpflichtig!).

·        Es werden keine Assistenzkraftstunden für Integration mehr zugeteilt.

·        Es gibt keinen Kostenersatz für Sprachförderung für Ihr Kind.